Sammlerbörse Militaria


Der Handel sowie der Auktionsbetrieb für Historica und militärische Antiquitäten unterscheidet sich grundsätzlich von anderer Handelstätigkeit, da der Händler von originalen Historica und militärischen Antiquitäten nicht nur auf Gewinnerzielung strebt, sondern darüber hinaus eine im Gemeinwohl liegende, kulturelle Aufgabe übernimmt, da er häufig auch als Vermittler zwischen Verkäufern und Museen fungiert.
Die in Betracht kommenden Objekte sind mitunter über 4.000 Jahre alt, wobei das eigentliche Schwergewicht des Handels auf der Geschichte des Mittelalters und der Neuzeit bis hin zur Gegenwart liegt. Hier liegt als zentraler Aufgabenbereich auch die beratende Funktion des Händlers und Auktionators, insoweit ein weit über das normale Maß hinausgehendes, persönliches Vertrauen zu erfüllen ist. Wie beim Kunsthandel auch, liegt im Gegensatz zum Handel mit Gebrauchs- und Verbrauchsgütern beim Handel mit Historica und militärischen Antiquitäten somit eine Eigenschaftserfüllung im Vordergrund, welche für den Laien zunächst nur schwer erkennbar ist. Diese setzt eine enorm hohe, spezifische Sachkunde und hohe Berufserfahrung voraus. Das ist auch der Grund, warum der Verband von seinen Mitgliedern erwarten muss, dass sie sich der besonderen Verantwortung ihres Berufes bewusst sind und sich dem Berufsbild des Auktionators und Händlers von/mit Historica und militärischen Antiquitäten vorbehaltlos verpflichtet fühlen.
Dies gilt gerade und vor allen Dingen vor dem Hintergrund des Handels mit Objekten der deutschen Geschichte der Jahre 1933 bis 1945, was die Kaufleute und Auktionshäuser seit jeher zu allergrößter Sorgfalt und Umsicht im Umgang mit Objekten aus dieser Zeit verpflichtet. Aus diesem Grunde bieten alle Mitglieder des Bundesverbandes solche Gegenstände nur dann an bzw. geben sie nur unter den strengen gesetzlichen Voraussetzungen ab, wie sie beispielsweise in den §§ 86, 86 a StGB ausgeführt sind, nämlich zum Zwecke der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens und der Geschichte oder zu ähnlichen Zwecken.
Der Bundesverband sieht sich insoweit in dieser unbedingten sowie besonderen Verpflichtung und ist der festen Überzeugung, dass die Übermittlung von Objekten aus der Zeit des Dritten Reiches im Rahmen der selbstverpflichtenden Richtlinien an Museen, Archive und ernsthafte Sammler eine unverzichtbare und wichtige Arbeit bedeutet, welche den historischen Museen und Sammlungen die Gelegenheit zum Erwerb von echten Zeitdokumenten zum Studium und besserem Zeitverständnis bietet und so dazu beiträgt, dass sich Ähnliches wie in der Zeit des Nationalsozialismus nicht noch einmal wiederholen kann.
